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Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1

Mit Inkrafttreten der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zum 21.04.2015 werden große Unternehmen (d.h. alle Nicht-KMU nach EU-Definition) zur Umsetzung von Energieaudits verpflichtet. Maßgeblich sind dabei die Anforderungen an ein strukturiertes Energieaudit nach DIN EN 16247 Teil 1. Gemäß §8 Absatz 3 EDL-G sind ausnahmsweise von der Durchführung eines solchen Audits solche Unternehmen befreit, die:

    • zum 05.12.2015 bereits ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001
    • oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

Alle anderen aus dem EDL-G verpflichteten Unternehmen riskieren ab dem 05.12.2015 ein Bußgeld bis zu 50.000 €, wenn Sie auf Anforderung der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz keine Bestätigung eines Energieauditors und einen Auditbericht nach DIN EN 16247 vorlegen können.

Eine Übergangsregelung gilt für Unternehmen, die sich entscheiden, gleich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. In diesem Fall sind die Unternehmen bis zum 31.12.2016 bei der Nachweisführung entlastet.

Für viele Unternehmen, die bisher kein Energiemanagementsystem betreiben, ist damit ein Energieaudit nach DIN EN 16247 zur Erfüllung der Anforderungen aus dem EDL-G der Regelfall. Das Energieaudit dient dabei in erster Linie

1) der Analyse des Energieeinsatzes
2) der Analyse der Energieverbraucher im Unternehmen
3) der Identifizierung und Bewertung von Optimierungsmaßnahmen

Das Audit gliedert sich nach DIN EN 16247 in folgende Schritte, die in Abstimmung zwischen Unternehmen und Auditor durchgeführt werden:

I)    Einleitender Kontakt
II)   Auftaktbesprechung
III)  Datenerfassung ggf. mit temporärem oder dauerhaft installiertem Mess-Equipment
IV) Außeneinsatz
V)  Analyse
VI)  Bericht
VII) Abschlussbesprechung

Bei der Durchführung des Audits kann es zu Abweichungen von der skizzierten Regelabfolge kommen, da z.B. erforderliche Stellen für die Erfassung von Messdaten erst bei einer eingehenden Ortsbesichtigung identifiziert werden können.

Da in der Regel nahezu alle relevanten Verbraucher in das Audit mit einbezogen werden, kann ein korrekt und sinnvoll durchgeführtes Audit dem Unternehmen wertvolle Daten und Hinweise zur Optimierung seiner Energiekosten geben.

a-energen, 11.06.2015

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