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Werden Energieaudits für Unternehmen bald Pflicht?

Große Unternehmen sollen zur Durchführung von Energieaudits bis Ende 2015 verpflichtet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung am 5.11.2014 beschlossener Entwurf zur Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes aus dem Jahr 2010 vor. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden und im Frühjahr 2015 in Kraft treten.

Das Gesetz setzt damit erstmals eine Verpflichtung aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in der Bundesrepublik um. Demnach sollen große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. einem Jahrumsatz größer 50 Mio. € verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Ausnahmen ergeben sich für Unternehmen, die bereits über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Zertifizierung verfügen.

Das Audit soll den Energiebedarf für Gebäude, Prozesse und Anlagen umfassen und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Zur Durchführung berechtigt sind entsprechend qualifizierte Personen, die zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet sind.

Verantwortlich für die Umsetzung soll das Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft (BAFA) werden. Das BAFA soll auch stichprobenartige Überprüfungen der Energieaudits bei den Unternehmen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Energiedienstleistungsgesetzes droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit.

a-energen, 16.11.2014

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